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Gegenwind-Aktivitäten nun auch in Manker

Die neu gegründete Interessengemeinschaft „Gegenwind-Manker“ lädt ein zu einer Informationsveranstaltung am 25. März 2015 um 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Manker. Die Interessengemeinschaft und Sprecher anderer Bürgerinitiativen aus der Region OPR und PR werden über die aktuelle Situation bezüglich des geplanten Windkraft-Ausbaus in unserer Region informieren. Alle interessierten Bürger der Region sind eingeladen.

Leserbrief zum Artikel „Windplaner bereiten Entwurf vor“

Am 26. Februar 2015 berichtete die MAZ über den derzeitigen Stand der Windplanungen in der Region.

maz

Udo Heunemann, einer der Sprecher des Aktionsbündnisses Prignitz-Ostprignitz-Oberhavel, hat dazu einen Leserbrief geschrieben:

 „Windplaner“

 Schon die Artikelüberschrift kündet von Aktivitäten in Richtung verbindlicher Planung von „Windeignungsgebieten“, welche bereits seit mehr als einem Jahrzehnt  nicht zum angestrebten Ziel geführt haben. Die Regionale Planungsgemeinschaft, welche vom „Chefplaner“ Ansgar Kuschel angeleitet wird, hat es allem Anschein nach in den letzten 12 Jahren nicht vermocht, der gemeinsamen Landesplanung Berlin/Brandenburg einen genehmigungsfähigen „Teilplan Windenergie“ vorzulegen.

Welches Ziel verfolgt dann die Botschaft, dass ohne neuen Plan Windindustrieanlagen mit einer Höhe von über 200 m (derzeitiger Stand der Technik) an  Wohnhäuser 500 m dicht heran gebaut werden dürfen? Soll hier den Regionalräten, welche letztendlich über den Plan zu befinden haben, suggeriert werden: „Ihr müsst jede Kröte im Entwurf schlucken, sonst dürfen die Windradmonster überall hin gebaut werden!“ Hier wird aus meiner Sicht ein Szenario suggeriert, welches diffuse Ängste schüren soll.  Auch mit dem Bestand des letzten gültigen Teilplanes Wind aus dem Jahre 2003 gibt es keine Rechtsverbindlichkeit die Abstände von Windindustrieanlagen zu Wohnhäusern betreffend. Was soll also hier die Nennung von Abstandsmaßen bewirken?

Es genügt offenbar nicht, dass die Bürger in Brandenburg zur Zahlung unverhältnismäßig hoher Stromkosten verdammt sind. Es genügt also auch nicht, dass hunderte von Haushalten von der Energieversorgung abgekoppelt wurden, weil die Stromrechnung nicht mehr bezahlt werden konnte. Die Bebauung mit technisch und ökonomisch unsinnigen Windindustrieanlagen wir fortgesetzt, koste es, was es wolle. Ein Umdenken findet offensichtlich nicht statt.

Ohne ein vernünftiges Konzept für Energiegewinnung und Verteilung werden sich die  aufgezeigten Konflikte mit der Errichtung einer jeden weiteren Windindustrieanlage verschärfen. Deshalb streiten immer mehr couragierte Bürger unseres Landes für ein Umdenken. Sie kämpfen auch dafür, dass der Gier der Windbarone Grenzen gesetzt werden. Eine derzeitig landesweit laufende Unterschriftenaktion soll dazu führen, dass neue Mindestabstände (mindestens 10fache Anlagenhöhe) rechtsverbindlich in die Bauordnung unseres Landes einfließen.

Bliebe in diesem Zusammenhang noch der wichtigste Hinweis in dieser Sache. Im Artikel 2 Absatz 2 unseres Grundgesetzes steht geschrieben: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Wenn es also in seriösen medizinischen Gutachten den Hinweis auf einen ernsthaften Verdacht gibt, dass Bürger durch die Nahbebauung von Windindustrieanlagen an Wohnhäuser in ihrer Gesundheit geschädigt werden, ist es höchste Zeit, bis zur Ausräumung dieses Verdachtes alle Aktivitäten dieser Art durch die Genehmigungsbehörden rigoros zu stoppen.

Udo Heunemann, Rüthnick

Leserbrief der BI „Keine neuen Windräder in der Temnitz-Region“

Selbstherrliches Landesumweltamt
Sie wollen eine Baugenehmigung für eine Garage haben? Dann passen Sie gut auf, dass Sie keine noch so kleinen Fehler machen! Sonst gibt es keine Baugenehmigung! Sie wollen 200m hohe Windräder in die Landschaft setzen? Dann sieht die Sache ganz anders aus, sogar die Baugenehmigungen dürfen fehlerhaft sein. Glauben Sie nicht? Ist aber geschehen:
Die Gemeinde Temnitztal besitzt einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan nach dem westlich von Wildberg 5 Windräder mit einer maximalen Bauhöhe von 100m in einem vom Land ausgewiesenen Eignungsgebiet errichtet werden können. Der Investor wollte höhere bauen, ist aber mit seiner Klage sogar vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Nicht so schlimm, dachte der Investor, gehe ich eben zum Landesumweltamt, die können mir helfen. Haben die auch – der Investor hat die Baugenehmigung trotz mehrfachen Widerspruchs der Gemeinde bekommen. Das eigentlich notwendige Einvernehmen der Gemeinde wurde vom Landesumweltamt also einfach mal vom Tisch gewischt. Schließlich ist für das Landesumweltamt das „öffentliche Interesse“ und das Interesse des Investors schwerwiegender als das Individualinteresse „Dritter“ (hier die demokratisch legitimierte Gemeindevertretung).
In der uns nach mehreren Anfragen zur Einsicht überlassenen Baugenehmigung sind wesentliche Fehler seitens der Behörde enthalten: so fehlen Umweltgutachten und ein meteorologisches Gutachten zum Windpotenzial, wurde der Nachweis der Kostenrückbausicherung viel zu gering angesetzt, eine Behörde in der Prignitz benannt, obwohl die für OPR gar nicht zuständig ist, falsche Angaben zu Orten und weiteren Behörden aufgeführt etc. „Kann ja mal passieren“, „Da sind eben falsche Textbausteine verwendet worden“, „ Da hat man eben eine falsche Zuarbeit eingebaut“ waren neben anderen Ausreden die Rechtfertigungen zweier Vertreter des Landesumweltamtes, Regionalstelle West in einem Gespräch mit Vertretern der Bürgerinitiative „Keine neuen Windräder in der Temnitz-Region“. Selbstherrlichkeit, Nachlässigkeit oder einseitige Interessenvertretung – ganz im „öffentlichen Interesse“? Die nachhaltige Zerstörung unserer Natur- und Kulturlandschaft, die Ressourcenverschwendung und die gesundheitliche Belastung unserer Bevölkerung sind demnach „öffentliches Interesse“? Das Landesumweltamt scheint den verwaltungstechnischen Begriff „öffentliches Interesse“ zu benutzen, um sachlichen Begründungen ohne weitere Erklärungen auszuweichen.
Das sogenannte „öffentliche Interesse“ dieses Bauvorhabens führte dann auch zu der Anordnung des sofortigen Vollzugs, damit gar nicht noch einer auf die Idee kommt, womöglich Widerspruch einzulegen.
Anmerkung:
Übrigens sind nach Einschätzung von Experten bundesweit 80 % aller Baugenehmigungen für WKA unvollständig und zum Teil grob fehlerhaft.

Sprecher der BI „Keine neuen Windräder in der Temnitzregion“

Dieser Leserbrief wurde (gekürzt) im „Ruppiner Anzeiger“ abgedruckt.

Und hier die Antwort des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft:

2014-12-20 Antw Umweltministerium im RA

Aktionsbündnis Gegenwind Prignitz-Ostprignitz-Oberhavel gegründet

Am 19. November 2014 kamen in Wildberg engagierte Bürgerinnen und Bürger aus den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin, Prignitz und Oberhavel zusammen, um gemeinsame Maßnahmen gegen den weiteren Ausbau der Windenergie im Zuständigkeitsbereich der Planungsgemeinschaft zu erörtern.

Wir haben heute beschlossen, uns im Rahmen der Volksinitiative „Rettet Brandenburg“ zu einem Aktionsbündnis Gegenwind Prignitz-Ostprignitz-Oberhavel zusammenzuschließen.

Wir, die Gründer des Aktionsbündnisses, d.h. Gemeindevertreter betroffener Gemeinden, Sprecher und Mitglieder von Bürgerinitiativen unserer Region, fordern den Landrat sowie die Mitglieder der Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel – in Ihrer Doppelfunktion als Regionalräte und gewählte Volksvertreter – nachdrücklich auf, auf der konstituierenden Sitzung der Regionalversammlung am 24. 11. 2014 in Neuruppin folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Beschluss: Bei den ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen der Regionalversammlung wird anwesenden Bürgern grundsätzlich ein Rederecht eingeräumt. Die Geschäftsordnung der Regionalversammlung ist entsprechend zu ergänzen.

Begründung: Andere Regionalversammlungen, etwa in Uckermark-Barnim, haben Vertreter von Bürgerinitiativen als beratende Mitglieder aufgenommen. Wir sind der Meinung, dass im Rahmen des öffentlichen Teils jeder Sitzung (wie schon bei den Ausschusssitzungen) allen Bürgern ein Rederecht zugestanden werden sollte, um unser demokratisches Mitspracherecht zu gewährleisten.

  1. Beschluss: Wir fordern die Vertreterinnen und Vertreter der sich heute neu konstituierenden Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel hiermit auf, sich die Forderungen von über 55 Bürgerinitiativen im Land Brandenburg zu eigen zu machen: Beschließen Sie ein sofortiges Moratorium gegen den weiteren Ausbau der Windenergie.

Begründung: Wir schließen uns vorbehaltlos dem Forderungskatalog der Volksinitiative „Rettet Brandenburg“ an, die am 14. 10. 2014 der Brandenburger Landtagspräsidentin Britta Stark übergeben wurde und zeitnah allen Landtags- und Kreistagsabgeordneten im Land Brandenburg – also vielen unter Ihnen – zugeleitet worden ist. Darin wird ein sofortiges Moratorium zum Ausbau der Windenergie gefordert. www.vi-rettet-brandenburg.de

  1. Beschluss: In Anlehnung an Bayern und Sachsen fordern wir, auf Grundlage von § 249 BauGB den Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnsiedlungen auf das Zehnfache der Gesamthöhe, mindestens jedoch auf 2000 Meter zu erweitern.

Von den rund 3.600 Windkraftanlagen im Land Brandenburg stehen bereits jetzt 911 (Stand April 2014; inzwischen kamen allein in Wildberg sechs weitere hinzu) im Planungsbereich der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel, also in den Landkreisen PR, OPR und OHV.

  1. Beschluss: Beschließen Sie die Berücksichtigung der bereits bestehenden Windgebiete bei der Planung neuer Windeignungsgebiete. (Kriterium 21: Mindestabstand 5 km)

Wir Bürger haben unseren Beitrag zur Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg längst geleistet. Es genügt uns!

Dieser Brief wurde von uns im Vorfeld der konstituierenden Sitzung am 24.11.2014 an Landrat Reinhardt sowie die Mitglieder der Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel verschickt und auch Vertretern der Medien zugänglich gemacht.

(24 Unterschriften)

Die „Märkische Oderzeitung berichtete hier:

http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1348109/

Austausch mit anderen Bürgerinitiativen

Die BI „Keine weiteren Windräder in der Temnitzregion“ lädt andere Anti-Windkraft-Initiativen der Region zu einem Gedankenaustausch ein. Mit Blick auf die geplante Auslegung neuer Windeignungsgebiete finden wir es sehr wichtig, mit engagierten Mitstreitern in Kontakt zu treten. Die Regionalversammlung plant, die neuen Pläne in der ersten Hälfte des Jahres 2015 auszulegen. Wir möchten mit ihnen beraten, welche gemeinsamen Aktionen wir planen können, um die unverhältnismäßige Ausweisung neuer Windeignungsgebiete und anschließende Realisierung zu verhindern.

Termin: 19.11.2014, um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Wildberg.
Alle Interessenten sind herzlich willkommen.

Tagesordnung:
1. Begrüßung der Teilnehmer
2. Vorstellung der Bürgerinitiativen durch deren Vertreter
3. Diskussion von Vorschlägen für gemeinsame Aktionen (Ideensammlung)
4. Vereinbarungen gemeinsamer Maßnahmen/Aktionen
5. Verabredungen zum gemeinsamen Auftreten am 24. November 2014