Leserbrief zum Artikel „Windplaner bereiten Entwurf vor“

Am 26. Februar 2015 berichtete die MAZ über den derzeitigen Stand der Windplanungen in der Region.

maz

Udo Heunemann, einer der Sprecher des Aktionsbündnisses Prignitz-Ostprignitz-Oberhavel, hat dazu einen Leserbrief geschrieben:

 „Windplaner“

 Schon die Artikelüberschrift kündet von Aktivitäten in Richtung verbindlicher Planung von „Windeignungsgebieten“, welche bereits seit mehr als einem Jahrzehnt  nicht zum angestrebten Ziel geführt haben. Die Regionale Planungsgemeinschaft, welche vom „Chefplaner“ Ansgar Kuschel angeleitet wird, hat es allem Anschein nach in den letzten 12 Jahren nicht vermocht, der gemeinsamen Landesplanung Berlin/Brandenburg einen genehmigungsfähigen „Teilplan Windenergie“ vorzulegen.

Welches Ziel verfolgt dann die Botschaft, dass ohne neuen Plan Windindustrieanlagen mit einer Höhe von über 200 m (derzeitiger Stand der Technik) an  Wohnhäuser 500 m dicht heran gebaut werden dürfen? Soll hier den Regionalräten, welche letztendlich über den Plan zu befinden haben, suggeriert werden: „Ihr müsst jede Kröte im Entwurf schlucken, sonst dürfen die Windradmonster überall hin gebaut werden!“ Hier wird aus meiner Sicht ein Szenario suggeriert, welches diffuse Ängste schüren soll.  Auch mit dem Bestand des letzten gültigen Teilplanes Wind aus dem Jahre 2003 gibt es keine Rechtsverbindlichkeit die Abstände von Windindustrieanlagen zu Wohnhäusern betreffend. Was soll also hier die Nennung von Abstandsmaßen bewirken?

Es genügt offenbar nicht, dass die Bürger in Brandenburg zur Zahlung unverhältnismäßig hoher Stromkosten verdammt sind. Es genügt also auch nicht, dass hunderte von Haushalten von der Energieversorgung abgekoppelt wurden, weil die Stromrechnung nicht mehr bezahlt werden konnte. Die Bebauung mit technisch und ökonomisch unsinnigen Windindustrieanlagen wir fortgesetzt, koste es, was es wolle. Ein Umdenken findet offensichtlich nicht statt.

Ohne ein vernünftiges Konzept für Energiegewinnung und Verteilung werden sich die  aufgezeigten Konflikte mit der Errichtung einer jeden weiteren Windindustrieanlage verschärfen. Deshalb streiten immer mehr couragierte Bürger unseres Landes für ein Umdenken. Sie kämpfen auch dafür, dass der Gier der Windbarone Grenzen gesetzt werden. Eine derzeitig landesweit laufende Unterschriftenaktion soll dazu führen, dass neue Mindestabstände (mindestens 10fache Anlagenhöhe) rechtsverbindlich in die Bauordnung unseres Landes einfließen.

Bliebe in diesem Zusammenhang noch der wichtigste Hinweis in dieser Sache. Im Artikel 2 Absatz 2 unseres Grundgesetzes steht geschrieben: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Wenn es also in seriösen medizinischen Gutachten den Hinweis auf einen ernsthaften Verdacht gibt, dass Bürger durch die Nahbebauung von Windindustrieanlagen an Wohnhäuser in ihrer Gesundheit geschädigt werden, ist es höchste Zeit, bis zur Ausräumung dieses Verdachtes alle Aktivitäten dieser Art durch die Genehmigungsbehörden rigoros zu stoppen.

Udo Heunemann, Rüthnick