Alle Details (wie Unterlagen, Fakten usw.) findet man bei Gegenwind-protzen.de
Kampagne des Aktionsbündnis Gegenwind Prignitz-Ostprignitz: „Brandenburg. Es könnte so einfach sein.“
„Brandenburg. Es könnte so einfach sein.“
Im Frühjahr dieses Jahres startete das Land Brandenburg seine neue Imagekampagne „Brandenburg. Es kann so einfach sein“. Acht Motive zeigen Brandenburg von seiner schönsten Seite: Romantische stille Seen, Menschen, welche die Ruhe in der unberührten Natur genießen usw.
„Immer mehr Menschen sehnen sich nach Einfachheit, Natur und Selbstbestimmung. Die
Landesmarketing-Kampagne unterstreicht: Brandenburg stillt diese Sehnsucht. Unter dem
Claim „Brandenburg. Es kann so einfach sein“ stellt die Kampagne das Land als lebenswerten
Ort heraus. Die Kampagne weckt den Stolz derer, die bereits hier leben. Und sie lockt
Menschen, die in Ballungsräumen und Großstädten wohnen.“
www.es-kann-so-einfach-sein.de/die-kampagne/
Die Realität sieht aber anders aus. Nachdem sich die Landesregierung mit der Energiestrategie 2030 das Ziel gesetzt hat, 2 % der Landesfläche als Windeignungsgebiete auszuweisen, ändert sich das Bild des Landes gravierend.
Windenergieanlagen werden immer höher, beeinträchtigen immer stärker das Landschaftsbild, die Gesundheit der Menschen, die Tier- und Pflanzenwelt.
Trotz massivem Ausbau der Windenergieanlagen (WEA) ist der Anteil an der
Stromerzeugung durch raumbedeutsame WEA nur unwesentlich gestiegen und der
CO2-Ausstoß nicht gesunken.
Wir haben daher eine eigene Kampagne gestaltet: unter dem Motto
„Brandenburg. Es könnte so einfach sein.“ wollen wir das reale Bild des Landes
zeigen und auf die Motive der Landeskampagne antworten.
Weitere Motive Aktionsbündnis:
Wir wollen wachrütteln!
Die Motive sollen im Hinblick auf die Wahlen in Brandenburg im Jahr 2019 die
Menschen auf die Bedrohung des Landes durch die Energiestrategie 2030 der
Landesregierung aufmerksam machen.
Wir unterstreichen mit dieser Kampagne unsere Forderung nach einem
landesweiten Moratorium.
Das Aktionsbündnis Gegenwind Prignitz-Ostprignitz
fordert einen sofortigen landesweiten Ausbaustop
(Moratorium) von Windenergieanlagen.
Wir brauchen ein Moratorium, weil
- das Land Brandenburg vor einem weiteren Ausbau eine reale Bestandsaufnahme braucht
- die Landesregierung den wissenschaftlichen Nachweis unabhängiger Gutachter für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Windenergieanlagen der neuesten Generation liefern muss
- Windkraft keine zuverlässige und kontinuierliche Stromversorgung gewährleisten kann
- die Energie der vorhandenen Anlagen unter anderem wegen fehlender Infrastruktur nicht in vollem Umfang genutzt wird
- das Landschaftsbild schon jetzt von starker Industrialisierung durch WEA geprägt ist
- die Änderung des § 35 im Bundesbaugesetz auf Bundesebene noch aussteht
Das Aktionsbündnis Gegenwind ist ein Zusammenschluss aller Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften der Region OPR und PR. Wir wollen gemeinsam Mut machen, sich für den Erhalt der Schönheit und der Lebensqualität in unserem Land einzusetzen und
stellen die derzeitige Umsetzung der Energiepolitik in Frage.
Unser Land soll lebenswert bleiben!
V.i.S.d.P.:
Für das Aktionsbündnis Gegenwind PR-OPR:
Heidemarie Werner, Tel.0160 9481 4925, heidi.werner@nexgo.de
Für die Kampagne:
Leonhard Schuster, Dorfstrasse 4b, 16845 Rohrlack, 033928 90922, l.schuster@biomail.de
Abschaffung der bauplanerischen Privilegierung von Windkraftanlagen
Liebe Mitbürger, liebe Landschafts- und Naturschützer, liebe Mitstreiter,
es wurde eine wichtige Bundes-Petition gestartet !!!
Bitte helft mit! Unterschreibt diese Online-Petition!
Leitet den Aufruf an Eure Bekannten, Verwanden, Vereine, Parteien usw. weiter!
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2017/_10/_04/Petition_74043.html
Raumordnung und Bauplanung – Abschaffung der bauplanerischen Privilegierung von Windkraftanlagen vom 04.10.2017
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Abschaffung der bauplanerischen Privilegierung von Windkraftanlagen (WKA) nach § 35 BauGB beschließen.
Begründung
Argumentationshilfen
Offene Auflistung von Argumenten, Gründen und Sorgen gegen weitere Windkraftanlagen
PERSÖNLICHE & MENSCHLICHE BEDÜRFNISSE / Gesundheit
- fehlende regionale Gesundheitsstudie zu den Auswirkungen auf den Menschen
- Schlagschatten: Besonders im Sommer und Spätsommer werden viele Ortschaften direkt betroffen sein!
- 45 db Dauerlärm: Die Hauptwindrichtung West wird die meisten unserer Ortschaften in voller Breite treffen! Wegfall der Erholungszonen im Garten und Balkon
- Infraschall: kann nicht verhindert und nicht abgeschirmt werden! Künstlich erzeugter Infraschall macht wissenschaftlich erwiesen krank! Physische und psychische Schädigungen!
- Discoeffekt: tagsüber weißes, nachts Befeuerung durch rotes Blinklicht. Zusätzlich Lichtreflexionen, die durch Sonnenlicht an den sich drehenden Rotorenblättern auftreten.
- vollkommene Beeinträchtigung der Erholungsgebiete. Nach Artikel 24 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ist das “Recht auf Erholung und Freizeit“ ein elementares Menschenrecht
- hohe Gefahr von Eisschlag und Eiswurf im Winter. Gebiete nicht begehbar!
Gründe wirtschaftlicher Art
- Massiver Wertverlust von Immobilien und Grundstücken
- Verhinderung der Ortsentwicklung in Gebieten direkt vor den Windkraftanlagen
- Wegfall von Mieteinahmen, denn niemand will vor einem Windindustriepark wohnen
- Es werden falsche Zahlen veröffentlicht. Der Nennwert als Leistungszahl ist kein realistischer Durchschnittswert! Die bei der Planung von Windkraftanlagen zu Grunde gelegte Stromproduktion wird regelmäßig auch nicht annähernd erreicht.
- Der Rückbau der Windkraftanlagen, z.B.: 3000 t Beton im Fundament (25 m x 25 m x 4 m) jeder einzelnen Anlage, ist nicht gesichert. Das machen später bestimmt die Kinder der Landeigentümer?
Gründe Technischer Art
- Schäden mit Gefahr für Leib und Leben von Menschen und Tieren durch Verlust von Flügelteilen, Bruch von Rotorblättern oder Gondeln
- Sturmgefahr und Abknicken durch technische Defekte
- Blitzschlag durch massive Höhe; Brandbekämpfung für die Feuerwehr unmöglich (bei Waldbrandstufe 4 und 5 sind die Windkraftanlagen im Wald eine Hauptgefahrenquelle)
- Zusätzliche Stromtrassen dicht an den Ortschaften vorbei
Politische, Gesellschaftliche und rechtliche Gründe
- Fehlende objektive Gutachten zu Naturschutzvorgaben
- Fehlende Fakten zur nutzbaren Windstärke
- Fehlende Transparenz im Vorhaben und Ausschluss der Bürger
- Subventionen (letztlich unsere Steuergelder) kommen nur wenigen zu Gute
- Beeinträchtigung des Tourismus: Wer möchte vor Windkraftanlagen mit dem Rad fahren?
Gründe im Naturschutz und Landschaftsbild
- Windkraftindustrieparks beeinträchtigen massiv die Zugvogellinien und töten Vögel in großer Zahl.
- Es wird eindeutig gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verstoßen, der die Tötung geschützter Tierarten verbietet
- Versiegelung von Flurstücken
- Beeinträchtigung von Grundwasserspeichergebieten
- Windkraftindustrieparks zerstören natürlichen Lebensraum von wildlebenden Tieren. So kommt bei uns der, unter besonderem Schutz stehende, artgeschützte Rotmilan vor.
- Verschandelung des Landschaftsbildes und unserer Heimat! Das führt zu einem Heimatverlust der Bürger.
Durch eine Einwendung entstehen Ihnen keine Kosten. Sie gehen mit einer Einwendung keinerlei rechtliche Verpflichtungen ein. Ehepaare und deren Kinder sollten jeder eine eigene Einwendung schreiben, selbst wenn sie ähnlichen Text enthalten. Bei minderjährigen Kindern darf die Unterschrift der Eltern nicht fehlen. Beispiel: Eine vierköpfige Familie sollte auch vier Einwendungen schreiben und einreichen. Auch der Wohnort des Einwenders spielt keine Rolle, d.h. auch ein Neuruppiner oder Oranienburger kann seine Einwendung abgeben, wenn er eine Immobilie im Planungsgebiet hat oder zur Freizeit und Erholung in unsere Region kommt. Infolge von Windkraftanlagen sind in vielen Geschäftsbereichen, Handel, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, etc. Imageschäden und Geschäftseinbußen zu befürchten. Sofern Sie davon betroffen sind, sollten Sie das vortragen.
Name, Anschrift, Datum und Unterschrift nicht vergessen! Sind Sie Eigentümer einer betroffenen Immobilie oder Grundstückes, so vermerken Sie dies bitte ausdrücklich: „Als Eigentümer des Grundstückes, Straße, PLZ, Ort“. Denken Sie daran, alle betroffenen Flurstücke oder Wohnungen anzugeben. Nehmen Sie unbedingt eine Kopie der unterschriebenen Einwendungen zu Ihren Unterlagen. Bei persönlich abgegebenen Unterlagen sollten Sie sich den Eingang der Einwendung bestätigen lassen!
Das Schreiben kann individuell und formfrei gestaltet sein. Umfang, Gestaltung und Formulierung spielen keine Rolle. Für Ihren Einspruch müssen Sie keine Rechtfertigung schreiben. Ebenso wenig ist eine wissenschaftliche Aufarbeitung eines Punktes notwendig. Schreiben Sie Ihre Bürgermeinung! Je persönlicher, umso eher erfolgt eine Einzelbehandlung.
Zur Hilfe können Sie unsere Vorlage verwenden. Vorlage für Ihren Einspruch
SCHREIBEN SIE IHRE MEINUNG!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
über die Planungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und die Errichtung von Windkraftanlagen bis zu 280m Gesamthöhe in unseren Gemeinden haben wir bereits über die Presse und bei Informationsveranstaltungen informiert.
Es wurden auch im zweiten Entwurf viele zusätzliche Windeignungsgebiete für Windkraftindustrieparks seitens der Regionalen Planungsgemeinschaft in unseren Gemeinden gebilligt. Ohne vorherige Veröffentlichung und bürgernahen Diskussionen. Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 01.06.2017 bis 31.07.2017 in der Regionalen Planungsstelle Prignitz-Oberhavel, Fehrbelliner Straße 31, 16816 Neuruppin und in der Kreisverwaltung Prignitz, Bergstraße 1, Raum 244, 19348 Perleberg oder auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft (www.prignitz-oberhavel.de) eingesehen werden.
Während dieser Zeit hat JEDER die Möglichkeit die Unterlagen einzusehen, sich diese durch die Behörde erläutern zu lassen bzw. Einwende gegen den 2. Entwurf des Regionalplanes „Freiraum und Windenergie“ vorzubringen. Einwände und Stellungnahmen gegen den Regionalplan sind in schriftlicher Form an die Regionale Planungsstelle (Fehrbelliner Straße 31, 16816 Neuruppin) oder per Mail an beteiligung@prignitz-oberhavel.de zu richten.
In unseren Gemeinden, viel zu Nahe an unseren Dörfern, sollen viele weitere Windräder mit einer Gesamthöhe bis zu 280m entstehen! Auf den Bau neuer Überlandleitungen zur Weiterleitung des Stromes dicht an unseren Ortschaften vorbei brauchen wir dann auch nicht mehr lange warten!
Wir werden ALLE betroffen sein
– durch Schädigung unsere Gesundheit,
– durch Wertverlust des Eigentums
– durch Beeinträchtigung der Lebensqualität
– durch Schatten und Geräusche.
Und für wen? Vorrangig für Windparkbetreiber, Projektierer und einige wenige Grundbesitzer! …und wir werden nicht mit einbezogen!
Können wir uns wehren? JA! Wir sind Steuerzahler und Wähler!
Wie? Mit einem persönlichen Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist!
Formfrei, mit Angabe unserer Sorgen und Bedenken.
Wir, das Aktionsbündnis Gegenwind PR-OPR-OHV helfen Ihnen dabei! Verwenden Sie die Vorlage oder ein eigenes Format! Geben Sie Ihre Bedenken, Ängste und Meinungen zu Papier! Sprechen Sie uns bei Fragen an! Nutzen Sie unsere Beispiele und Informationen oder ihre eigenen Bilder und Aufzeichnungen. Auf Wunsch sammeln wir Ihre Einwende und reichen diese für Sie koordiniert bei der Regionalen Planungsstelle persönlich ein!
Argumentationshilfen
Ihr Aktionsbündnis Gegenwind Prignitz/Ostprignitz-Ruppin/Oberhavel
Ansprechpartner in den Ortschaften:
Ulrich Jaap, Karl-Marx-Str. 2a, 16845 Wildberg, 033928/70525
Bernd Werner, Karl-Marx-Str. 8b, 16845 Wildberg, 033928/70250
Michael Zajonz, Rotdornstr. 18, 16845 Garz, 033928/239924
Charis Riemer, Dorfstr. 27b, 16818 Netzeband, 033924/70597
Silke Theuergarten, Dorfstr. 23, 16845 Küdow, 033928/90316
2. Entwurf des Regionalplans „Freiraum und Windenergie“ gebilligt
Die Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel hat am 26. April 2017 den 2. Entwurf des Regionalplans „Freiraum und Windenergie“ gebilligt. Damit ist der Weg frei für die erneute Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit. Die erneute Auslegung ist erforderlich, weil deutliche Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf vorgenommen wurden. So wurden zehn Windeignungsgebiete gestrichen, acht Bestandsgebiete wieder aufgenommen und ein Gebiet neu dargestellt. Hiermit reagiert die Regionalversammlung auf die mehr als 2.000 Stellungnahmen aus dem 1. Beteiligungsverfahren. Der 2. Entwurf wird für die Dauer von zwei Monaten in den Kreisverwaltungen Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz sowie in der Regionalen Planungsstelle ausgelegt und auf der Internetseite veröffentlicht.
Während dieser Zeit müssen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden!!!
Die Auslegung soll Anfang Juni 2017 starten. Die genauen Fristen werden mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gegeben.
Volksinitiative will direkte Demokratie in Brandenburg verbessern
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
für das Bundesland Brandenburg wurden am 07.04.2017 zwei Volksinitiativen unter dem Titel „Wir entscheiden mit“ gestartet.
Unterschriftslisten erhaltet Ihr unter:
Die nachstehende Presseerklärung der Initiative möchten wir Euch zur Kenntnis geben: +++ Volksinitiative will direkte Demokratie in Brandenburg verbessern +++ Mit der Volksinitiative „Wir entscheiden mit“ will ein rund 50 Organisationen und Parteien starkes Bündnis die Bedingungen für die direkte Demokratie in Brandenburg verbessern. Zwar starten die Brandenburger häufig Volksinitiativen, jedoch scheitern diese allzu oft an den hohen Hürden. Kommunale Bürgerbegehren sind aufgrund der zahlreichen rechtlichen Stolpersteine bisher die absolute Ausnahme. Alle 0,6 Jahre geht eine neue Volksinitiative an den Start– damit liegt Brandenburg an zweiter Stelle im Bundesländervergleich. „In Brandenburg gibt es eine lebendige Zivilgesellschaft“, sagt Oliver Wiedmann, Sprecher der Volksinitiative „Wir entscheiden mit!“. „Aber von 43 Initiativen hat es noch keine einzige bis zum Volksentscheid geschafft. Das muss sich ändern – die Bedingungen für Volksbegehren müssen fairer werden.“ Um die direkte Demokratie auf Landesebene zu verbessern fordert das Bündnis unter anderem die Zulassung der freien Unterschriftensammlung, die leichtere Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen und eine Teilkostenerstattung für Initiativen. Zudem sollten die Initiativen die Möglichkeit bekommen, ihre Forderungen nach der Diskussion im Landtag nochmals anzupassen, bevor die zweite Unterschriftensammlung startet. Auch auf der kommunalen Ebene bestehe dringender Reformbedarf, sagt Regine Auster, ebenfalls Sprecherin von „Wir entscheiden mit!“. „Mehr als ein Drittel aller Bürgerbegehren wird für unzulässig erklärt wie zuletzt das Begehren zur Potsdamer Mitte. Wir brauchen dringend eine rechtliche Zulässigkeitsprüfung vor dem Start eines Bürgerbegehrens, damit politische engagierte Menschen nicht ausgebremst und frustriert werden.“ Für die Gemeindeebene fordert das Bündnis die Absenkung der Unterschriften- und der Zustimmungshürde. Die Bürger sollten über die gleichen Fragen abstimmen dürfen wie die Kommunalvertretungen, auch über Bebauungs- und Flächennutzungspläne, kommunale Abgaben und Tarife öffentlicher Einrichtungen. Zudem sollen Initiativen künftig nicht mehr gezwungen sein, eine Gegenfinanzierung für ihr Begehren vorzuschlagen – an Stelle dieses „Kostendeckungsvorschlages“ sollte eine amtliche Kostenschätzung der Gemeindevertretung treten. Darüber hinaus sollten Bürgerbegehren Beschlüsse der Gemeindevertretungen nicht nur innerhalb einer kurzen Frist, sondern jederzeit korrigieren können. Am 7. April beginnt die Unterschriftensammlung. Die Initiative sammelt im ersten Schritt zweimal 20.000 Unterschriften, damit sich der Landtag mit den Vorschlägen befassen muss. Mehr Informationen über die Volksinitiative erhalten Sie hier. Forderungen im Einzelnen können Sie hier nachlesen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Oliver Wiedmann, 0163-1914207 / Regine Auster: 0176-40267507
Verfassungsauftrag „Bürgerschutz“ …
Weder Polizei, noch Staatsanwaltschaft oder Gericht kommen ihrem originären Verfassungsauftrag „Bürgerschutz“ nach gegenüber der Installation und des Betriebs von Großwindkraftanlagen, weil das Staatsziel „Klimaschutz“ politisch extrem forciert mit einer technologisch – weil physikalisch – niemals herstellbaren „Energiewende“ gleichgesetzt wird.
Allerdings wird in BImschG-Genehmigungen generell und bundesweit wegen Fehlens bewertungsgeeigneter Erkenntnisse über die Wirkungen technischen Infraschalls von Großwindkraftanlagen der Vorsorgepflicht der Genehmigungsbehörden und der Betreiber aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG nicht hinreichend Rechnung getragen, weshalb diese auf zulässigen Antrag Dritter (Umweltschutzverbände) aufzuheben, zumindest außer Kraft zu setzen sind (Erweiterung des Prüfungsumfangs)! (vgl. Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 22.06.2016 Az.: 2 B 4/16 unter „Drittens“, nachgehend OVG Lüneburg, Az.: 12 ME 131/16, einzusehen über das Nds. Landesjustizportal, Beachte: § 42 Abs. 2 VwGO, Ausschluss von „Popularklagen“) BVerwG, Entscheidung v. 22.10.2015, Az.: 7 C 15/13
Daraus folgt: Es liegen illegale Freilandversuche an Menschen, Tieren und weiteren Umgebungsbestandteilen der Anlagen unlängst massenweise vor, deren bisherige Ergebnisse nicht geeignet sind eine „Sicherheit“ zu belegen, da diese über eine zu kurze Zeitspanne und an nicht linear vergleichbaren Anlagen unterschiedlicher Generationen und Abmessungen erhoben sind. In der Konsequenz hieraus könnte ein potentielles nukleares Verstrahlungsrisiko nach dem „Atomausstieg“ schlicht in eine extrem raumgreifende Realverstrahlung durch den anlagenerzeugten technischen Infraschall bereits getauscht sein. „Walgesang“ über tausende Kilometer zumindest ist Infraschall, aber technisch erzeugt ist er nicht (vgl. Schädlichkeiten von Radar, Ultraschall, DECT, Mikrowellen, etc. pp.). Um dies zu erkennen, muss man nicht unter „diffusen Verstrahlungsängsten“ leiden. Es reicht, sich mit den Ausführungen der Strahlenschutzkommission vertraut zu machen.
Festlegungen von Einwirkbereichen anlagenverursachten Infraschalls sind somit Willkür. Das könnte heißen, eine Antragsbefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO dehnte sich flächendeckend aus und über ihn sog. Popularklagen zu verhindern zu versuchen ist angesichts flächendeckender Gesundheitsgefährdung obsolet.
„to serve and to protect“, Verfassungsschutz, Rechtsschutz, Gesundheitsschutz, Minderheitenschutz, Wertekanon, Kulturgut … Was ist los?
Sachlicher Teilflächennutzungsplan (sTFNP) „Windenergie“ Amt Temnitz
!!! Achtung Terminsache !!!
4. Juli 2016 bis 12. August 2016
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger des Amtes Temnitz,
das Amt Temnitz hat den Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ ausgelegt.
Der Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ umfasst das Amtsgebiet des Amtes Temnitz mit den amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal und Walsleben.
Es ergeben sich im Vorentwurf/Entwurf (Stand Juni 2016) zwei potentielle zukünftige Sonderbauflächen zum Vorrang für die Windenergienutzung im Amtsbereich Temnitz.
Der Vorentwurf/Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ nebst Begründung des Amtes Temnitz liegt in der Zeit vom Montag, dem 4. Juli 2016 bis Freitag, dem 12. August 2016
im Amt Temnitz, Zimmer 107, Frau Kolmetz, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu den Dienststunden des Amtes Temnitz
Montag: 08.00 bis 14.00 Uhr / Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 14.00 Uhr / Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus können weitere Termine zur Einsichtnahme telefonisch unter der Telefonnummer 033920 675-31 (Frau Kolmetz) oder per E-Mail unter nadine.kolmetz@amt-temnitz.de vereinbart werden. Während dieser Zeit hat JEDER die Möglichkeit die Unterlagen einzusehen und sich diese durch die Behörde erläutern zu lassen.
Einwände und Stellungnahmen sind in schriftlicher Form an das Amt Temnitz, Bergstr. 2, 16818 Walsleben zu richten.
Zurzeit stehen im Amt Temnitz bereits 45 Windräder.
Wir werden ALLE betroffen sein:
– durch Zerstörung des Landschaftsbildes
– durch Beeinträchtigung der Lebensqualität und Gesundheit
– durch Schatten und Geräusche
– durch Wertverlust des Eigentums.
Und für wen?
Vorrangig für Windparkbetreiber, Projektierer und einige wenige Grundbesitzer!
Können wir uns wehren?
JA! Wir sind Steuerzahler und Wähler!
Wie?
Mit einem persönlichen Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist!
Formfrei, mit Angabe unserer Sorgen und Bedenken.
Wir, die Bürgerinitiative Gegenwind-Temnitz helfen Ihnen dabei!
Verwenden Sie die hier zur Verfügung gestellte Vorlage oder ein eigenes Format.
sTFNP Temnitz_Flyer Enturf 31-07-2016
Geben Sie Ihre Bedenken, Ängste und Meinungen zu Papier! Sprechen Sie uns bei Fragen an! Nutzen Sie Informationen auf der Webseite oder ihre eigenen Bilder und Aufzeichnungen. Sie können Ihre Einwende auch bei uns abgeben. Wir sammeln sie und reichen diese für Sie koordiniert bei der Amtsverwaltung Temnitz persönlich ein!
Abgabe bei der Bürgerinitiative (BI): bis 10. August 2016
Abgabe bei allen Mitgliedern der BI möglich
Ansprechpartner in den Ortschaften:
Ulrich Jaap Bernd Werner Charis Riemer Silke Theuergarten
Karl-Marx-Str. 2a Karl-Marx-Str. 8b Dorfstr. 27b Dorfstr. 23
16845 Wildberg 16845 Wildberg 16818 Netzeband 16845 Küdow
033928/70525 033928/70250 033924/70597 033928/90316
die Volksinitiative „Rettet Brandenburg“ hatte 2015 in ihrer Großaktion über 30.000 Unterschriften gesammelt, der Landtag musste sich deshalb mit den Forderungen der Volksinitiative befassen:
keine Windkraftanlagen im Wald und 10-H
(10fache Höhe der Anlage = Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung)
Da die Landtagsabgeordneten dem am 25.09.2015 nicht mehrheitlich zustimmten und keinen Kompromissvorschlag anboten, hat die Volksinitiative „Rettet Brandenburg“ ein
Volksbegehren zu ihren Forderungen bei der Landesregierung beantragt.
Dafür werden innerhalb von 6 Monaten 80.000 Unterschriften benötigt!
Was müssen die Bürger dafür tun:
1. Der Eintrag der Unterschrift ist nur in Ihrem zuständigen Amt möglich!
Gehen Sie zu Ihrem Einwohnermeldeamt und tragen Sie sich in die Liste ein.
oder
2. Sie haben die Möglichkeit der Briefabstimmung. Dafür ist (von jedem wahlberechtigten Brandenburger) schriftlich ein Antrag an seine Verwaltung zu richten. Durch Eintragung in unsere Unterschriftenlisten wäre diese Beantragung bereits erfüllt. Wir übergeben die Listen an Ihre Behörde. Von dort bekommen Sie die entsprechenden Unterlagen zugeschickt. Die ausgefüllten Unterlagen können Sie portofrei in den Briefkasten stecken.
oder
3. Sie können im Internet die Unterlagen anfordern unter:
https://formular.volksbegehren-windkraft.de/PHPMailer/sample_forms/start.html
Volksbegehren jetzt !!! Zum Wohl von Mensch und Natur
• das „vergessene“ Geburtsdatum oder die nicht vollständige Adresse macht Ihre Unterschrift automatisch ungültig!
• Eine mehrfache Beteiligung macht Ihre Unterschrift ebenfalls ungültig!