Hinweise zum Einspruchsverfahren

Einwände und Stellungnahmen gegen den 2. Entwurf des Regionalplanes „Freiraum und Windenergie“ sind in schriftlicher Form an die Regionale Planungsstelle (Fehrbelliner Straße 31, 16816 Neuruppin) oder per Mail an beteiligung@prignitz-oberhavel.de zu richten. Ihre Einwendung kann individuell und formfrei gestaltet sein. Umfang, Gestaltung und Formulierung spielen keine Rolle. Sie können gern auch das Formular auf unserer Webseite verwenden (s.u.).

Für Ihren Einspruch müssen Sie keine Rechtfertigung schreiben. Ebenso wenig ist eine wissenschaftliche Aufarbeitung eines Punktes notwendig. Schreiben Sie Ihre Meinung! Je persönlicher und konkreter, desto nachhaltiger muss der Einwand bearbeitet werden.

Durch einen Einwand entstehen Ihnen keine Kosten. Sie gehen mit einer Einwendung keinerlei rechtliche Verpflichtungen ein. Ehepaare und deren Kinder sollten jeder einen eigenen Einwand schreiben, selbst wenn sie ähnlichen Text enthalten. Bei minderjährigen Kindern darf die Unterschrift der Eltern nicht fehlen. Auch der Wohnort spielt keine Rolle, d.h. auch ein Neuruppiner oder Oranienburger kann seine Einwendung abgeben, wenn er eine Immobilie im Planungsgebiet hat oder zur Freizeit und Erholung in unsere Region kommt. Infolge von Windkraftanlagen sind in vielen Geschäftsbereichen, Handel, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, etc. Imageschäden und Geschäftseinbußen zu befürchten. Sofern Sie davon betroffen sind, sollten Sie das vortragen.

Name, Anschrift, Datum und Unterschrift nicht vergessen! Nehmen Sie unbedingt eine Kopie der unterschriebenen Einwendungen zu Ihren Unterlagen. Bei persönlich abgegebenen Unterlagen sollten Sie sich den Eingang der Einwendung bestätigen lassen. Nutzen Sie den Postweg, sollten Sie den Einwand per Einschreiben/Rückschein senden. Sind Sie Eigentümer
einer betroffenen Immobilie oder eines Grundstückes, so vermerken Sie dies bitte ausdrücklich: „Als Eigentümer des Grundstückes, Straße, PLZ, Ort“. Denken Sie daran, alle betroffenen Flurstücke oder Wohnungen anzugeben. Verlangen Sie immer eine schriftliche Antwort auf Ihren Einwand!