Selbstherrliches Landesumweltamt
Sie wollen eine Baugenehmigung für eine Garage haben? Dann passen Sie gut auf, dass Sie keine noch so kleinen Fehler machen! Sonst gibt es keine Baugenehmigung! Sie wollen 200m hohe Windräder in die Landschaft setzen? Dann sieht die Sache ganz anders aus, sogar die Baugenehmigungen dürfen fehlerhaft sein. Glauben Sie nicht? Ist aber geschehen:
Die Gemeinde Temnitztal besitzt einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan nach dem westlich von Wildberg 5 Windräder mit einer maximalen Bauhöhe von 100m in einem vom Land ausgewiesenen Eignungsgebiet errichtet werden können. Der Investor wollte höhere bauen, ist aber mit seiner Klage sogar vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Nicht so schlimm, dachte der Investor, gehe ich eben zum Landesumweltamt, die können mir helfen. Haben die auch – der Investor hat die Baugenehmigung trotz mehrfachen Widerspruchs der Gemeinde bekommen. Das eigentlich notwendige Einvernehmen der Gemeinde wurde vom Landesumweltamt also einfach mal vom Tisch gewischt. Schließlich ist für das Landesumweltamt das „öffentliche Interesse“ und das Interesse des Investors schwerwiegender als das Individualinteresse „Dritter“ (hier die demokratisch legitimierte Gemeindevertretung).
In der uns nach mehreren Anfragen zur Einsicht überlassenen Baugenehmigung sind wesentliche Fehler seitens der Behörde enthalten: so fehlen Umweltgutachten und ein meteorologisches Gutachten zum Windpotenzial, wurde der Nachweis der Kostenrückbausicherung viel zu gering angesetzt, eine Behörde in der Prignitz benannt, obwohl die für OPR gar nicht zuständig ist, falsche Angaben zu Orten und weiteren Behörden aufgeführt etc. „Kann ja mal passieren“, „Da sind eben falsche Textbausteine verwendet worden“, „ Da hat man eben eine falsche Zuarbeit eingebaut“ waren neben anderen Ausreden die Rechtfertigungen zweier Vertreter des Landesumweltamtes, Regionalstelle West in einem Gespräch mit Vertretern der Bürgerinitiative „Keine neuen Windräder in der Temnitz-Region“. Selbstherrlichkeit, Nachlässigkeit oder einseitige Interessenvertretung – ganz im „öffentlichen Interesse“? Die nachhaltige Zerstörung unserer Natur- und Kulturlandschaft, die Ressourcenverschwendung und die gesundheitliche Belastung unserer Bevölkerung sind demnach „öffentliches Interesse“? Das Landesumweltamt scheint den verwaltungstechnischen Begriff „öffentliches Interesse“ zu benutzen, um sachlichen Begründungen ohne weitere Erklärungen auszuweichen.
Das sogenannte „öffentliche Interesse“ dieses Bauvorhabens führte dann auch zu der Anordnung des sofortigen Vollzugs, damit gar nicht noch einer auf die Idee kommt, womöglich Widerspruch einzulegen.
Anmerkung:
Übrigens sind nach Einschätzung von Experten bundesweit 80 % aller Baugenehmigungen für WKA unvollständig und zum Teil grob fehlerhaft.
Sprecher der BI „Keine neuen Windräder in der Temnitzregion“
Dieser Leserbrief wurde (gekürzt) im „Ruppiner Anzeiger“ abgedruckt.
Und hier die Antwort des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft: